Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

für Veranstaltungen

 

in der Stadtgalerie Mödling

 

Kaiserin Elisabeth-Str. 1, 2340 Mödling

 

 

 

Diese AGB sind integraler Bestandteil JEDER Vereinbarung zwischen der Stadtgalerie Mödling (Haus) und dem Veranstalter (Mieter). Die Punkte der AGB gelten, so im Vertrag nichts Anderes vereinbart wurde.

 

ACHTUNG: Teile der Stadtgalerie sind als Büros vermietet. Diesen Mietern ist jederzeit der ungehinderte Zutritt zu ihren Büros zu gewährleisten.

 

Die Benützung des Hauses:
1) Die angemieteten Räumlichkeiten, alle Anlagen und das Mobiliar sind ausschließlich zweckentsprechend zu benutzen.

 

2) Offenes Feuer ist aufgrund behördlicher Vorschriften im ganzen Haus verboten. Dennoch sind brennbare Materialien gegen Feuer zu imprägnieren (Zigarettenbrand). In den Festsälen gilt außerdem ein allgemeines Rauchverbot. Der Veranstalter ist angehalten dies zu überwachen. Rauchen ist im Bereich der Bar in der Beletage gestattet.

 

3) Fenster und Rollos sind während der Veranstaltung zur verriegeln und nicht zu öffnen.

 

4) Die Stadtgalerie übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle, die Benutzer oder Besucher der Beletage und der Galerie betreffen.

 

5) Die Stadtgalerie betreibt die Garderobe immer selbst, die, wenn notwendig, ab ca. 15 Min. vor Veranstaltungsbeginn geöffnet wird. Pro Person werden € 1,- Gebühr verlangt; der Betrag kann vom Veranstalter pauschal abgelöst werden. Das Haus hat eine Garderobenversicherung abgeschlossen, deren Deckung mit 720,- pro verwahrtes Gut beschränkt ist.

 

6) Der WC-Dienst kann gegen Vereinbarung von uns übernommen werden Kosten pro Stunde € 15,-.

 

7) Die vereinbarten Reinigungskosten bei besenreiner Übergabe sind in bar gegen Honorarnote direkt am Tag der Veranstaltung an den Betreuer zu bezahlen. Eine besenreine Übergabe impliziert, dass der Veranstalter die Räume vom groben Müll gereinigt hat und den eigenen Müll selbst außer Haus entsorgt (der hauseigene Müllraum ist nicht für Veranstaltungsmüll zu verwenden!!).

 

Bei nicht besenreiner Übergabe werden zusätzlich EUR 300,- in Rechnung gestellt.

 

8) Das Haus und sein Ansehen & Ruf darf durch Art und Ablauf der Veranstaltung keinen Schaden nehmen.

 

Sicherheit vor, während und nach der Veranstaltung:

 

9) Vom Haus wird während des Aufbaues, der Veranstaltung bis zum Ende des Abbaues eine Aufsichtsperson (Locationmanager) gestellt. Diese ist Ihr Kontakt während Ihres Aufenthalts im Haus und wird mit 35,- pro Stunde verrechnet.

 

10) Alle Aufbauten sind stets zu errichten, dass alle Fluchtwege frei bleiben.

 

11) Bei Tanzveranstaltungen werden vom Haus aus Sicherheitsgründen pro 100 erwarteter Gäste mindestens 4 geschulte Personen als „Security“ auf Kosten des Veranstalters (€20,50 pro Mann und Stunde) gestellt (i.e. zum Verhindern von Schlägereien, Betrunkene, Panik, etc.). Die Securities sind für die Sicherheit im Haus verantwortlich und haben ein dementsprechendes Durchgriffsrecht!

 

Warenlieferungen und Aufbauten:

 

12) Es ist hiermit vereinbart, dass alle Schäden, die nachweislich durch Sie, Ihre Mitarbeiter, Lieferanten oder Gäste verursacht werden, von uns auf Ihre Kosten behoben werden.

 

13) Das Anbringen von Transparenten, Dekorationen oder anderem in den Sälen ist mit unseren Mitarbeitern abzusprechen. Nägel, Schrauben oder Klebebänder dürfen auf keinen Fall an Wänden oder Türen verwendet werden. Das Haus bietet dafür geeignete Flächen, die in Absprache mit unseren Mitarbeitern genutzt werden können. Ebenso ist untersagt Bilder, Beleuchtungskörper oder anderes Inventar zu entfernen oder zu verkleben. Für alle Schäden gilt sinngemäß Pkt.1.

 

14) Das Haus übernimmt zu keinem Zeitpunkt die Verantwortung über Waren, Geräte oder Aufbauten des Veranstalters. Dieser verpflichtet sich alles erst unmittelbar vor der Veranstaltung anzuliefern und alles sofort danach zu entfernen.

 

Bei allen Tanzveranstaltungen muss die Beletage bis maximal 3h danach, spätestens jedoch bis 7h00 früh geräumt sein, anderenfalls werden pro begonnen halbe Stunde 60,- verrechnet.

 

Der Betreiber übernimmt ebenso keine Haftung für in seinen Räumen eingelagerte Ware oder Geräte. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir auf Grund der geringen Lagerkapazitäten alle zurückgelassene Dekoration (auch fälschlicherweise von uns als solche identifizierte) ohne Ausnahme und Rücksprache entsorgen. Ware und Material kann nur gelagert werden, wenn dies im Vertrag explizit vereinbart wurde.

 

Behördliche Auflagen:

 

15) Alle behördlichen und vertraglichen (zB.: Gemeinde, AKM) Bewilligungen, Abgaben oder Gebühren im Zusammenhang mit der von Ihnen durchgeführten Veranstaltung sind von Ihnen einzuholen bzw. zu entrichten. Die Bewilligungen sind uns in Kopie bis spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung vorzulegen!

 

Bei Zuwiderhandeln behalten wir uns vor, die Veranstaltung unbeschadet des Punkt 15 (Stornierung) abzusagen. Zahlungen, die aus einem Verstoß dagegen amtsseitig vorgeschrieben werden, gehen ausschließlich zu Lasten des Mieters. Das Haus ist schad- und klaglos zu halten.

 

16) Die Verwendung einer anderen Musikanlage, als die behördlich abgenommene Tonanlagen für die Stadtgalerie Mödling ist nur nach Rücksprache gestattet.

 

Die Nutzung der hauseigenen Technik ist nur in Kombination mit dem Haustechniker möglich. Etwaige Schäden durch unsachgemäße Nutzung werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

 

17) Für die Abhaltung von Livemusikveranstaltungen muss um eine Genehmigung bei der Gemeinde Mödling angesucht werden; es ist unser Techniker rechtzeitig zu Kontaktieren um den Anforderungen von Band und Sängern rechtzeitig entsprechen zu können. (Kostenvoranschlag nach Technischem Rider) Für die Einhaltung dieser Regelung übernimmt der Veranstalter die alleinige Verantwortung.

 

Miete, Zeiten, Zahlungen

 

 

18) Die vereinbarten Benutzungszeiten bitten wir im Hinblick auf Vor,- Nach,- oder   Parallelmieter genau einzuhalten.

 

19) Bei Stornierung innerhalb 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn verrechnen wir 15% der vereinbarten Mietkosten, 1 Monat davor 50%, 14 Tage davor 75% der voraussichtlichen Gesamtkosten, eine Woche 100% als Stornogebühr.

 

20) Für Silvester gelten doppelten Vorlaufzeiten und Aufschläge auf alle Rechnungsbeträge!

 

21) Alle angegebenen Preise (Vertrag, AGB) sind immer netto zu verstehen.

 

Sonstiges:

 

22) Bei Bruch/Beschädigung verrechnen wir EUR 1,20/Glas, EUR 5,-/Tasse&Untertasse. Für andere Beschädigungen (siehe auch Punkt 1 und 2) holen wir einen verbindlichen Kostenvoranschlag ein.

 

Die Entlehnung von Tischtüchern/Hussen ist gegen Gebühr möglich.

 

23) Das Haus ist berechtigt Werbung und Promotions seiner Sponsoren auch bei Ihrer   Veranstaltung zu erlauben, soferne sich keine Konkurrenz ergibt. Eine komplette Liste   Ihrer Sponsoren ist uns daher bis 1 Woche vor der Veranstaltung vorzulegen.

 

24) Allen Mitarbeitern der Stadtgalerie Mödling ist zu jeder Zeit freier Zutritt zu gewähren.

 

Jänner 2014